Die Kostenabrechnung erfolgt gemäß der “Gebührenordnung für Psychotherapeuten” (GOP).
Eine ausführliche Honorartebelle finden Sie hier.
Je nach Ihrer Krankenversicherung stehen Ihnen die folgenden Optionen für die Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis zur Verfügung.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel problemlos die Kosten der Behandlung. Bitte erfragen Sie vorab die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich die erforderlichen Formulare zuschicken.
Selbstzahler
Für Selbstzahler biete ich individuell vereinbarte Sätze gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an. Als Selbstzahler sind Sie frei in der Wahl der Frequenz der Sitzungen. Dies ermöglicht Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Behandlungsbeginn.
Freie Heilfürsorge
Versicherte der Freien Heilfürsorge haben in der Regel die Möglichkeit, direkt einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, wobei die Kosten übernommen werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Behandlung in einer Privatpraxis kann NUR in seltenen Ausnahmefällen im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier.