Psychotherapie in einer

Privatpraxis

Kostenübernahme

 

 

Die Kostenabrechnung erfolgt gemäß der “Gebührenordnung für Psychotherapeuten” (GOP).

 

Eine ausführliche Honorartebelle finden Sie hier

 

Je nach Ihrer Krankenversicherung stehen Ihnen die folgenden Optionen für die Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis zur Verfügung.

Private Krankenversicherungen, Beihilfe


Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel problemlos die Kosten der Behandlung. Bitte erfragen Sie vorab die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich die erforderlichen Formulare zuschicken.

 

Selbstzahler


Für Selbstzahler biete ich individuell vereinbarte Sätze gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an. Als Selbstzahler sind Sie frei in der Wahl der Frequenz der Sitzungen. Dies ermöglicht Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Behandlungsbeginn.

 

Freie Heilfürsorge


Versicherte der Freien Heilfürsorge haben in der Regel die Möglichkeit, direkt einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, wobei die Kosten übernommen werden.

 

  1. Bundeswehr: Sie können ebenfalls direkt einen Termin für das Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit, der Ihnen von Ihren Truppenärzt*innen ausgestellt wird.
  2. Polizei: Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei versichert sind, können Sie ebenfalls direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren und mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.


Gesetzliche Krankenversicherungen


Die Behandlung in einer Privatpraxis kann NUR in seltenen Ausnahmefällen im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier.