Psychotherapie in meiner Praxis

Kostenübernahme

 

 

Die Kostenabrechnung erfolgt gemäß der EBM Abrechnung (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) oder GOP Abrechnung (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).

 

 

Je nach Ihrer Krankenversicherung stehen Ihnen die folgenden Optionen für die Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis zur Verfügung.

Gesetzliche Krankenversicherungen

 

Ich biete psychologische Psychotherapie für die gesetzlich versicherte Patienten an.

 

Private Krankenversicherungen, Beihilfe


Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel problemlos die Kosten der Behandlung. Bitte erfragen Sie vorab die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich die erforderlichen Formulare zuschicken. Eine ausführliche Honorartebelle finden Sie hier

 

 

 

Freie Heilfürsorge


Versicherte der Freien Heilfürsorge haben in der Regel die Möglichkeit, direkt einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, wobei die Kosten übernommen werden.

 

  1. Bundeswehr: Sie können ebenfalls direkt einen Termin für das Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit, der Ihnen von Ihren Truppenärzt*innen ausgestellt wird.
  2. Polizei: Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei versichert sind, können Sie ebenfalls direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren und mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.